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Guter-Samariter-Gesetz

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Der barmherzige Samariter: Mitgefühl und Schutz

Die aus der Bibel (Lukas 10,25-37) stammende Parabel vom barmherzigen Samariter erzählt, wie ein halbtot zurückgelassener Reisender von einem Fremden gerettet wird, der ihn versorgt und für ihn sorgt. Über ihren religiösen Kontext hinaus trägt sie eine universelle Botschaft: die moralische Pflicht, anderen in Gefahr aus Mitgefühl und Selbstlosigkeit zu helfen.

Von diesem Grundsatz inspiriert, wurden weltweit zahlreiche Gesetze des barmherzigen Samariters erlassen, die jene vor rechtlicher Verfolgung schützen, die in einem Notfall in gutem Glauben Hilfe leisten. Der genaue Umfang dieses Schutzes ist jedoch von Rechtsordnung zu Rechtsordnung unterschiedlich: Nachfolgend finden Sie, was das für Ihre Region geltende Recht vorsieht.

Gesetzeszitat

Geltendes Gesetz Strafgesetzbuch, Art. 223-6 ("non-assistance à personne en danger" — unterlassene Hilfeleistung für eine Person in Gefahr); Loi n° 2020-840 du 3 juillet 2020 zur Einführung des Status des "citoyen sauveteur" (Bürgerretter) (Art. L721-1 du Code de la sécurité intérieure)
Schutzumfang Art. 223-6 verpflichtet dazu, einer Person in Gefahr zu helfen, wenn dies ohne Risiko für sich selbst oder für Dritte möglich ist. Die Loi 2020-840 verleiht dem « citoyen sauveteur » den Status eines gelegentlichen Mitwirkenden des öffentlichen Dienstes: Er ist von jeder zivilrechtlichen Haftung für die bei seinem Einsatz verursachten Schäden befreit, außer bei grobem oder vorsätzlichem Verschulden.
Hilfeleistungspflicht Ja
Strafe bei unterlassener Hilfeleistung 5 Jahre Freiheitsstrafe und 75 000 € Geldstrafe (Art. 223-6 CP)
AED-Haftungsschutz Geschützt
Gesetzestext Loi n° 2020-840 du 3 juillet 2020 (Status des Bürgerretters), die ausdrücklich den Einsatz eines automatisierten externen Defibrillators (AED) abdeckt
Gesetzliche Hilfeleistungspflicht AED-Schutz

Ihr Schutz nach dem Gesetz

Frankreich hat sich dafür entschieden, den gutgläubigen Helfer mit einem echten Schutz zu umgeben. Neben der Pflicht zur Hilfeleistung (Art. 223-6 du Code pénal) schuf die loi n° 2020-840 du 3 juillet 2020 den Status des « citoyen sauveteur » (Art. L721-1 du Code de la sécurité intérieure): Wer eingreift, wird zum gelegentlichen Mitwirkenden des öffentlichen Dienstes und ist von jeder zivilrechtlichen Haftung für die bei seinem Einsatz verursachten Schäden befreit, außer bei grobem oder vorsätzlichem Verschulden. Mit anderen Worten: In gutem Glauben zu handeln kann sich nicht gegen Sie wenden.

Hilfeleistungspflicht

In Frankreich ist Helfen keine moralische Option, sondern eine gesetzliche Pflicht: Art. 223-6 verlangt, einer Person in Gefahr beizustehen, sobald dies ohne Risiko für sich selbst oder andere möglich ist. Die unterlassene Hilfeleistung für eine Person in Gefahr wird streng geahndet — mit bis zu 5 Jahren Freiheitsstrafe und 75 000 € Geldstrafe. Weit davon entfernt, eine Drohung zu sein, ist dieser Rahmen eine Einladung: Der Status des Bürgerretters schützt Sie, damit Sie handeln können, und eine Ausbildung gibt Ihnen die nötige Sicherheit, dies ohne Zögern zu tun.

Warum Ausbildung unerlässlich ist

In Frankreich fordert das Gesetz Sie zum Handeln auf und schützt seit 2020 ausdrücklich Ihren Einsatz — einschließlich des Gebrauchs eines automatisierten externen Defibrillators (AED), der vom Status des Bürgerretters gedeckt ist. Nur eines fehlt noch: zu wissen, was zu tun ist. Bei einem Herzstillstand sinkt die Überlebenschance mit jeder vergehenden Minute um rund 10 %, und es sind die ersten Minuten, noch vor Eintreffen des Rettungsdienstes, die über alles entscheiden. Mit einer Ausbildung werden Sie zu jenem ersten Glied, das Herzdruckmassage leisten, defibrillieren und retten kann — kein bloßer Zeuge mehr, sondern derjenige, der handelt. Lernen Sie die lebensrettenden Handgriffe: Das Gesetz deckt Sie, bereit zu sein liegt allein bei Ihnen.

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